Architektur & Immobilienservice
Tel.: 04283 98 04 53
Mobil: 0174 40 62 102
27412 Tarmstedt, Schulstr.2
info@assmannimmo.de

Dipl.-Ing. Irma Aßmann
Architektin & Immobilienmaklerin

Meine Tätigkeit für den Käufer

In der Regel melden sich die Interessenten bei mir, um sich weitere Informationen über Verkaufsangebote einzuholen.

Der erste Kontakt wird meistens über Telefon oder Email aufgenommen.

  • Erfassen der Adresse und Telefonnummer mit erstem Bereatungsgespräch.
  • Verschicken eines ausführlichen Exposes mit Katasterplan und Bauzeichnungen.
  • Terminvereinbarung mit beiden Parteien zur Besichtigung.
  • Ausführliche Besichtigung, wenn nötig mit bauberatende Tätigkeit. (Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Kostenschätzung)
  • Fertigstellung der Unterlagen für die finanzierende Bank. (Grundbuch, Liegenschaft und Katasterauszug, Berechnung der Wohnfläche und Rauminhalt, Erstellung der Baupläne, Grundrisse, Schnitt und Ansichten, wenn keine zur Verfügung stehen).
  • Preisverhandlung mit beiden Parteien
  • Bei Einigkeit der Vertragsparteien wird durch einen Notar ein Kaufvertragsentwurfes erstellt, mit der Einarbeitung der gewünschten Kriterien der den Käufer und Verkäufer.
  • Bevor der Vertrag an die Vertragsteilnehmer geschickt wird, wird der Vertrag noch mal auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Versenden des Vertrags an die Vertragsteilnehmer und letztes beratendes Gespäch vor der Beurkundung.
  • Beurkundung beim Notar
  • Weiterführende Begleitung des Käufers und unabhängige Tätigkeit als Architektin *
  • bauberatende Tätigkeit, Kostenschätzung, Bauvoranfrage,
  • Fördergelder für Dorferneuerung,
  • Organisation der Handwerker
  • Bauleitung bei Umbau und Sanierung,
  • Bauantragstellung bei Umbau und Anbau,
  • Bauantragstellung und Bauleitung bei Neubauten,
  • Beratung in städtbaulichen Angelegenheiten,
  • Organisation von Umzug und Umzugshelfern

Viele Tätigkeiten die beim Verkäufer genannt werden finden sich auch beim Käufer wieder.

Wichtig: Kosten für all die genannten Tätigkeiten entstehen für Käufer nur im Falle eines erfolgreichen Notartermins je mach abgeschlossenem Maklervertrag.(siehe Allegemeine Geschäftsbedingungen)

*Architektenleistungen nach dem notariellen Kaufvertrag werden gesondert berechnet.

(siehe Allegemeine Geschäftsbedingungen)

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